Zuletzt aktualisiert am 18.05.2020
1. VERTRAGSZWECK
Körper- und Geistesschulung in der Kampfkunst Karate und dem Selbstverteidigungssystem Krav Maga.
2. VERTRAGSDAUER
Der Mitgliedervertrag dauert aufgrund der Jahresplanung und der Prüfungsvorbereitungen mindestens sechs Monate, gerechnet ab Kursbeginn. Der Kursbeginn ist gemäss dem Eintrag auf dieser Seite zu entnehmen. Er gilt, falls eine Kündigung ausbleibt, jeweils automatisch um die weitere vereinbarte Vertragsdauer verlängert. Beim Wechsel der Altersstufe wird der Mitgliedervertrag ebenfalls automatisch mit den entsprechenden Mitgliedergebühren weiter geführt.
3. VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Mitgliedervertrag muss 30 Tage vor dessen Ende mittels eingeschriebenen Brief an die Büroadresse des KDB + KMS (siehe Fußzeile) gekündigt werden. Vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen (z.B. unsportliches Verhalten durch das Mitglied oder Nichtbefolgung von Anweisungen) bleiben der Leitung vorbehalten. Beim Austritt ist sämtlichen noch offen stehenden Verpflichtungen nach zu kommen. Allfällige bereits bezahlte Mitgliedergebühren werden nicht zurück erstattet.
4. BERECHTIGUNG
Das Mitglied kann die Trainingsräume mit den Nebenräumen, wie z. B. Garderoben, Toiletten oder Duschen, während den Trainingszeiten und gemäss Trainingsplan auf eigenes Risiko nutzen.
Der Trainingsort richtet sich nach den aktuellen Raumangebote und können sich im Verlauf der Vertragsdauer ändern. Eine Reduktion von Mitgliedergebühren können daraus nicht geltend gemacht werden. Weitere Anlässe wie Spezialveranstaltungen, Verbandskurse, Wettkämpfe oder Besuch bei Ärzten und Physiotherapeuten sind nicht in den Mitgliedergebühren enthalten.
5. TRAINING WÄHREND DEN FERIEN, FEIERTAGE ODER EINER NATIONALEN NOTLAGE
Der KDB + KMS ist berechtigt, das Training in den Schulferien und Ferien der übrigen Mitglieder sowie an gesetzlichen Feiertagen und während der von den Verbänden organisierten Kursen und Lager, ohne Nachholpflicht und Gutschrift von Mitgliederbeiträgen, ausfallen zu lassen.
Trainingseinheiten in den Schulferien können jedoch nach Bedarf und Vereinbarung für Prüfungs- und Wettkampfvorbereitungen statt finden.
6. WEITERBILDUNG
Während dem laufendem Jahr finden gemäss Jahresplan diverse Aktivitäten, wie z.B. Spezialveranstaltungen, Verbandskurse oder Wettkämpfe, statt. Grundlegend muss an diese Aktivitäten teil genommen werden, wenn es die Leitung für das betroffene Mitglied als notwendig erachtet. Diese Aktivitäten sind, je nach Gürtelgrad und Können, für die Zulassung an die Prüfungen massgebend. Diese Aktivitäten dienen zur Weiterbildung und zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität der KDB-Mitglieder. Weiterbildungen im Sinne von Jugend+Sport, Bundesamt für Sport, werden im einzelnen von der Leitung geprüft und frei gegeben.
7. HAFTUNG
Für Unfälle oder Diebstahl übernimmt der KDB + KMS keine Haftung. Jedes Mitglied hat selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Für die vom Mitglied verursachten Schäden in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten hat er selber aufzukommen.
8. ABSENZ
Eine Absenz infolge von Krankheit oder Unfall, ist der Leitung umgehend zu melden. Dauert diese Abwesenheit länger als vier Wochen, so wird der Beitrag unter Vorweis eines Arztzeugnisses bzw. Unfallscheines, gutgeschrieben.
9. VERHALTEN
Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Karate-Etikette und der Schulordnung sowie den Anweisungen der Leitung und Trainer folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich die Leitung vor, den Mitgliedervertrag fristlos aufzulösen.
Beim Austritt ist sämtlichen noch offen stehenden Verpflichtungen nach zu kommen. Allfällige bezahlte Mitgliedergebühren werden nicht zurück erstattet.
10. HYGIENE
Vor Beginn des Trainings sind Hände und Füsse zu waschen. Wünschenswert wäre es, wenn vor allem Jugendliche und Erwachsene während den Sommermonaten vor dem Training duschen.
11. GESUNDHEIT
Das Mitglied verfügt beim Vertragsantritt über eine gute Gesundheit. D.h., es bestehen z.B. keine Herz-Kreislauf-Krankheiten. Kein körperliches Gebrechen, welche die Ausübung von Karate- bzw. Fitnesstechniken mit den Armen und Beinen stark einschränken. Sowie keine Krankheiten, bei welchen für andere Mitglieder eine Ansteckungsgefahr besteht.
12. KDB-TRAININGSZUBEHÖR
Das Mitglied verpflichtet sich, die für das Training sowie für andere Aktivitäten die im Zusammenhang mit dem Trainingsangebot der KDB + KMS stehen, notwendige Trainingszubehör gemäss aktueller Preisliste bei der Leitung zu bestellen. Dies dient zur Vereinheitlichung der Bekleidung und normgerechter Schutzausrüstung. Zum Trainingszubehör gelten z.B. Karateanzüge, Trainer, Schutzausrüstungen, etc.
13. KDB-PRÜFUNGSGEBÜHREN
14. SKF-VERBANDSGEBÜHREN
SKA/KMS-Verbandsprüfung (inkl. Diplom, exkl. Gurt, ect.):
1. Kyu- und Dan-Grad bzw. Instructorlevel gemäss Verbands-Prüfungsgebühren.
15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Pfäffikon/ZH