Zuletzt aktualisiert am 01.04.2025
1. VERTRAGSZWECK
Körper- und Geistesschulung im Kampfsport bzw.in der Kampfkunst Karate sowie dem Krav Maga.
2. VERTRAGSDAUER
Der Mitgliedsvertrag dauert aufgrund der Jahresplanung und der Prüfungsvorbereitungen mindestens sechs Monate, gerechnet ab Kursbeginn. Der Kursbeginn ist dem Eintrag auf dieser Seite zu entnehmen. Falls eine ordentliche Kündigung ausbleibt, so wird der Mitgliedsvertrag automatisch um die weitere vereinbarte Vertragsdauer kostenpflichtig verlängert. Beim Wechsel in eine neue Altersstufe wird der Vertrag ebenfalls automatisch angepasst und mit den entsprechenden Mitgliedsbeiträgen neu verrechnet.
3. VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Mitgliedervertrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf per eingeschriebenem Brief an die Büroadresse (siehe Fusszeile Vertrag) gekündigt werden. Mündliche Kündigungen werden nicht angenommen. Für Dan-Grade gelten die Regelungen unter Punkt 15. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen (z.B. unsportliches Verhalten durch das Mitglied oder dessen Angehörigen) bleiben der Leitung vorbehalten. Beim Austritt müssen alle offenen Verpflichtungen beglichen werden. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
4. BERECHTIGUNG
Das Mitglied darf die Trainingsräume sowie Nebenräume (z. B. Garderoben, Toiletten, Duschen) während der Trainingszeiten und gemäss Trainingsplan auf eigenes Risiko nutzen. Der Trainingsort kann sich je nach verfügbarem Raumangebot im Laufe der Vertragsdauer ändern. Eine Reduktion der Mitgliedsbeiträge ist in diesem Fall nicht möglich. Zusätzliche Veranstaltungen wie Spezialkurse, Verbandskurse, Wettkämpfe oder Besuche bei Ärzten und Physiotherapeuten sind nicht in den Mitgliedsbeiträgen enthalten.
5. TRAINING WÄHREND DEN FERIEN UND FEIERTAGE ODER EINER NATIONALEN NOTLAGE: Das Training kann während der Schulferien, der Ferien der übrigen Mitglieder, an gesetzlichen Feiertagen sowie während von Verbänden organisierten Kursen und Lagern ausfallen – ohne Nachholpflicht oder Gutschrift der Mitgliedsbeiträge. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können jedoch Trainingseinheiten in den Schulferien für Prüfungs- oder Wettkampfvorbereitungen stattfinden
6. WEITERBILDUNG
Während des laufenden Jahres finden verschiedene Aktivitäten statt, wie z. B. Spezialveranstaltungen, Verbandskurse oder Wettkämpfe. Grundsätzlich sollte an diesen Aktivitäten teilgenommen werden, wenn die Leitung sie als notwendig erachtet. Je nach Erfahrung und Können sind diese Aktivitäten massgeblich für die Zulassung zu Weiterbildungsstufen. Sie dienen der Weiterbildung und der Sicherstellung der Ausbildungsqualität der Mitglieder. Leiterausbildungen im Rahmen von Jugend + Sport (J+S) oder dem Bundesamt für Sport werden von der Leitung individuell geprüft und freigegeben
7. HAFTUNG
Es wird keine Haftung für Unfälle oder Diebstahl übernommen. Jedes Mitglied ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Für Schäden, die ein Mitglied in den genutzten Räumlichkeiten verursacht, haftet es selbst.
8. ABSENZ
Bei Unfall/ Krankheit: Eine Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Unfall muss der Leitung umgehend schriftlich (nicht per SMS) gemeldet werden. Dauert die Abwesenheit länger als vier Wochen, wird der Beitrag unter Vorlage eines Arztzeugnisses oder Unfallscheins gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Abwesenheit, wenn diese länger als vier Wochen dauert. Eine Reduktion oder eine Rückzahlung der Mitgliedsgebühren ist nicht möglich. Bei Trainingspause: Eine Trainingspause muss schriftlich (nicht per SMS) mitgeteilt werden. Dauert die Pause länger als drei Monate (ab schriftlicher Mitteilung) und erfolgt keine schriftliche Kündigung, läuft der Vertrag stillschweigend kostenpflichtig weiter. Die Vertragslaufzeit wird um die Dauer dieser Trainingspause verlängert. Eine Reduktion der Mitgliedsgebühren ist in diesem Fall nicht möglich.
9. VERHALTEN
Das Mitglied sowie dessen Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet sich zur Einhaltung der Karate-Etikette und der Schulordnung sowie den Anweisungen der Leitung und Trainer folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich die Leitung vor, den Mitgliedervertrag fristlos aufzulösen. Beim Austritt sind sämtliche noch offen stehenden Verpflichtungen nach zu kommen. Allfällige bezahlte Mitgliedsbeiträgen werden nicht zurück erstattet.
10. HYGIENE
Vor Beginn des Trainings sind Hände und Füsse zu waschen. Wünschenswert wäre es, wenn vor allem Jugendliche und Erwachsene während den Sommermonaten vor dem Training duschen.
11. GESUNDHEIT
Das Mitglied verfügt beim Vertragsantritt über eine gute Gesundheit. D.h., es bestehen z.B. keine Herz-Kreislauf-Krankheiten. Kein körperliches Gebrechen, welche die Ausübung von Karate- bzw. Fitnesstechniken mit den Armen und Beinen stark einschränken. Sowie keine Krankheiten, bei welchen für andere Mitglieder eine Ansteckungsgefahr besteht.
12. KDB-TRAININGSZUBEHÖR
Das Mitglied verpflichtet sich, das für das Training sowie für andere mit dem Trainingsangebot verbundene Aktivitäten erforderliche Trainingszubehör gemäss der aktuellen Preisliste bei der Leitung zu bestellen. Dies dient der Vereinheitlichung der Bekleidung und der normgerechten Schutzausrüstung. Zu dem Trainingszubehör gehören beispielsweise Anzüge, T-Shirts, Hosen, Trainingsgeräte, Schutzausrüstungen etc.
13. KDB-PRÜFUNGSGEBÜHREN
14. SKF-VERBANDSGEBÜHREN
SKA/KMS-Verbandsprüfung (inkl. Diplom, exkl. Gurt, ect.):
1. Kyu- und Dan-Grad bzw. Instructorlevel gemäss Verbands-Prüfungsgebühren.
15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Pfäffikon/ZH