Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am 18.05.2020

1. VERTRAGSZWECK
Körper- und Geistesschulung in der Kampfkunst Karate und dem Selbstverteidigungssystem Krav Maga.

2. VERTRAGSDAUER
Der Mitgliedervertrag dauert aufgrund der Jahresplanung und der Prüfungsvorbereitungen mindestens sechs Monate, ge­rechnet ab Kursbeginn. Der Kursbeginn ist gemäss dem Eintrag auf die­ser Seite zu entnehmen. Er gilt, falls eine Kündigung ausbleibt, je­weils automatisch um die weitere ver­einbarte Ver­tragsdauer ver­längert. Beim Wechsel der Altersstufe wird der Mitglieder­vertrag ebenfalls auto­ma­tisch mit den entsprechenden Mitgliedergebühren weiter geführt.

3. VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Mitgliedervertrag muss 30 Tage vor dessen Ende mittels ein­geschriebenen Brief an die Büroadresse des KDB + KMS (siehe Fuß­zeile) gekündigt werden. Vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichti­gen Gründen (z.B. unsportliches Verhalten durch das Mitglied oder Nichtbefolgung von Anweisungen) bleiben der Leitung vorbehalten. Beim Austritt ist sämtlichen noch offen stehenden Verpflich­tungen nach zu kommen. Allfällige be­reits bezahlte Mitglieder­gebühren werden nicht zurück er­stattet.

4. BERECHTIGUNG
Das Mitglied kann die Trainingsräume mit den Nebenräumen, wie z. B. Garderoben, Toiletten oder Duschen, während den Trainings­zei­ten und gemäss Trainingsplan auf eigenes Risiko nutzen.

Der Trainingsort richtet sich nach den aktuellen Raumangebote und können sich im Verlauf der Vertragsdauer ändern. Eine Re­duktion von Mitgliedergebühren können daraus nicht geltend gemacht werden. Weitere Anlässe wie Spezialveranstaltungen, Verbands­kurse, Wett­kämpfe oder Besuch bei Ärzten und Physiotherapeuten sind nicht in den Mitgliedergebühren enthalten.

5. TRAINING WÄHREND DEN FERIEN, FEIERTAGE ODER EINER NATIONALEN NOTLAGE
Der KDB + KMS ist berechtigt, das Training in den Schulfe­rien und Ferien der übrigen Mitglieder sowie an gesetzlichen Feiertagen und wäh­rend der von den Verbänden organisierten Kursen und Lager, ohne Nachhol­pflicht und Gutschrift von Mitgliederbeiträ­gen, aus­fallen zu lassen.

Trainingseinheiten in den Schulferien können jedoch nach Be­darf und Vereinbarung für Prüfungs- und Wettkampfvorberei­tungen statt finden. 

6. WEITERBILDUNG
Während dem laufendem Jahr finden gemäss Jahresplan diverse Aktivitäten, wie z.B. Spezialveranstaltungen, Verbandskurse oder Wett­kämpfe, statt. Grundlegend muss an diese Aktivitäten teil ge­nommen werden, wenn es die Leitung für das betroffene Mitglied als notwendig erachtet. Diese Aktivitäten sind, je nach Gürtelgrad und Können, für die Zulassung an die Prüfungen massgebend. Diese Aktivitäten dienen zur Weiterbildung und zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität der KDB-Mitglieder. Weiterbildungen im Sinne von Jugend+Sport, Bundesamt für Sport, werden im einzel­nen von der Leitung geprüft und frei gegeben.

 7. HAFTUNG
Für Unfälle oder Diebstahl übernimmt der KDB + KMS keine Haftung. Je­des Mitglied hat selber für einen ausreichenden Versiche­rungs­schutz zu sorgen.

Für die vom Mitglied verursachten Schäden in den zur Verfü­gung stehenden Räumlichkeiten hat er selber aufzukommen.

8. ABSENZ
Eine Absenz infolge von Krankheit oder Unfall, ist der Leitung um­gehend zu melden. Dauert diese Abwesenheit länger als vier Wo­chen, so wird der Beitrag unter Vorweis eines Arztzeug­nis­ses bzw. Un­fallscheines, gutgeschrieben.

9. VERHALTEN
Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Karate-Etikette und der Schulordnung sowie den Anweisungen der Leitung und Trainer folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich die Lei­tung vor, den Mitglieder­vertrag fristlos aufzulösen.

Beim Aus­tritt ist sämtlichen noch offen stehenden Verpflich­tungen nach zu kommen. Allfällige bezahlte Mitgliedergebüh­ren werden nicht zurück erstattet.

10. HYGIENE
Vor Beginn des Trainings sind Hände und Füsse zu waschen. Wün­schens­wert wäre es, wenn vor allem Jugendliche und Erwach­sene wäh­rend den Sommermonaten vor dem Training duschen. 

11. GESUNDHEIT
Das Mitglied verfügt beim Vertragsantritt über eine gute Ge­sund­heit. D.h., es bestehen z.B. keine Herz-Kreislauf-Krankhei­ten. Kein körperliches Gebrechen, welche die Ausübung von Karate- bzw. Fitnesstechniken mit den Armen und Beinen stark einschränken. Sowie keine Krankheiten, bei welchen für andere Mitglieder eine Ansteckungsgefahr besteht.

12. KDB-TRAININGSZUBEHÖR
Das Mitglied verpflichtet sich, die für das Training sowie für an­dere Aktivitäten die im Zusammenhang mit dem Trainingsan­gebot der KDB + KMS stehen, notwendige Trainingszubehör gemäss aktueller Preis­liste bei der Leitung zu bestellen. Dies dient zur Vereinheitlichung der Bekleidung und normgerechter Schutzausrüstung. Zum Trai­nings­zubehör gelten z.B. Karate­anzü­ge, Trainer, Schutzausrüstun­gen, etc. 

13. KDB-PRÜFUNGSGEBÜHREN

  • Karate bis 13 Jahren, Prüfung 9. bis 2. Kyu (inkl. Abzei­chen oder Gurt) CHF. 30.-
  • Karate ab 14 Jahren, Prüfung 9. bis 2. Kyu (inkl. Abzei­chen oder Gurt) CHF. 50.-

14. SKF-VERBANDSGEBÜHREN

  • SKF/KMS-Ausweis (einmalig) CHF. 25.-
  • Lizenzmarke SKF (jährlich) CHF. 80.-
  • Lizenzmarke KMS (jährlich) CHF. 70.-

SKA/KMS-Verbandsprüfung (inkl. Diplom, exkl. Gurt, ect.):
1. Kyu- und Dan-Grad bzw. Instructorlevel gemäss Verbands-Prüfungsgebühren. 

15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Pfäffikon/ZH