Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert am 01.04.2025

1. VERTRAGSZWECK
Körper- und Geistesschulung im Kampfsport bzw.in der Kampfkunst Karate sowie dem Krav Maga.

2. VERTRAGSDAUER
Der Mitgliedsvertrag dauert aufgrund der Jahres­planung und der Prüfungsvorbereitungen mindestens sechs Mo­nate, gerechnet ab Kursbeginn. Der Kursbeginn ist dem Eintrag auf dieser Seite zu entnehmen. Falls eine ordentliche Kündigung aus­bleibt, so wird der Mitgliedsvertrag automatisch um die weitere ver­einbarte Vertragsdauer kostenpflichtig verlängert. Beim Wechsel in eine neue Altersstufe wird der Vertrag ebenfalls automatisch ange­passt und mit den entsprechenden Mitgliedsbei­trägen neu verrech­net. 

3. VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Mitgliedervertrag muss spätes­tens 30 Tage vor Ablauf per ein­ge­schriebenem Brief an die Büro­adresse (siehe Fuss­zeile Vertrag) ge­kündigt werden. Mündliche Kün­digungen werden nicht angenommen. Für Dan-Grade gelten die Regelungen unter Punkt 15. Eine vorzeitige Auflösung des Vertra­ges aus wichti­gen Gründen (z.B. unsportliches Verhal­ten durch das Mitglied oder des­sen Angehö­rigen) bleiben der Lei­tung vor­behalten. Beim Austritt müssen alle offenen Verpflich­tungen beglichen werden. Bereits ge­zahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet. 

4. BERECHTIGUNG
Das Mitglied darf die Trainingsräume sowie Ne­benräume (z. B. Garderoben, Toiletten, Duschen) während der Trai­ningszeiten und gemäss Trainingsplan auf eigenes Risiko nutzen. Der Trainingsort kann sich je nach verfügbarem Raumangebot im Laufe der Vertragsdauer ändern. Eine Reduktion der Mitgliedsbei­träge ist in diesem Fall nicht möglich. Zusätzliche Veranstaltungen wie Spezialkurse, Verbandskurse, Wettkämpfe oder Besuche bei Ärzten und Physiotherapeuten sind nicht in den Mitgliedsbeiträgen enthalten.

5. TRAINING WÄHREND DEN FERIEN UND FEIERTAGE ODER EINER NATIONALEN NOTLAGE: Das Training kann während der Schulferien, der Ferien der übrigen Mitglieder, an gesetzlichen Feiertagen sowie während von Verbänden organisierten Kursen und Lagern ausfallen – ohne Nachholpflicht oder Gutschrift der Mitgliedsbeiträge. Bei Bedarf und nach Vereinbarung können jedoch Trainingseinheiten in den Schulferien für Prüfungs- oder Wettkampfvorbereitungen stattfinden  

6. WEITERBILDUNG
Während des laufenden Jahres finden verschiedene Aktivitäten statt, wie z. B. Spezialveranstaltungen, Verbandskurse oder Wettkämpfe. Grundsätzlich sollte an diesen Aktivitäten teilgenommen werden, wenn die Leitung sie als notwendig erachtet. Je nach Erfahrung und Können sind diese Aktivitäten massgeblich für die Zulassung zu Weiterbildungsstufen. Sie dienen der Weiterbildung und der Sicherstellung der Ausbildungsqualität der Mitglieder. Leiterausbildungen im Rahmen von Jugend + Sport (J+S) oder dem Bundesamt für Sport werden von der Leitung individuell geprüft und freigegeben

 7. HAFTUNG
Es wird keine Haftung für Unfälle oder Diebstahl übernommen. Jedes Mitglied ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Für Schäden, die ein Mitglied in den genutzten Räumlichkeiten ver­ursacht, haftet es selbst.

8. ABSENZ
Bei Unfall/ Krankheit:
Eine Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Unfall muss der Leitung umgehend schriftlich (nicht per SMS) gemeldet werden. Dauert die Abwesenheit länger als vier Wochen, wird der Beitrag unter Vorlage eines Arztzeugnisses oder Unfallscheins gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Abwesenheit, wenn diese länger als vier Wochen dauert. Eine Reduktion oder eine Rückzahlung der Mitgliedsgebüh­ren ist nicht möglich. Bei Trainings­pause: Eine Trainingspause muss schriftlich (nicht per SMS) mitgeteilt werden. Dauert die Pause län­ger als drei Monate (ab schriftlicher Mitteilung) und erfolgt keine schriftliche Kündigung, läuft der Vertrag stillschweigend kosten­pflichtig weiter. Die Vertragslaufzeit wird um die Dauer dieser Trai­ningspause verlängert. Eine Reduktion der Mitgliedsgebühren ist in diesem Fall nicht möglich.

9. VERHALTEN
Das Mitglied sowie dessen Angehörigen bzw. ge­setzli­chen Vertreter sind verpflichtet sich zur Einhaltung der Ka­rate-Eti­kette und der Schulordnung sowie den Anweisungen der Leitung und Trainer folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich die Lei­tung vor, den Mitglieder­vertrag fristlos aufzulösen. Beim Aus­tritt sind sämtliche noch offen stehenden Verpflich­tun­gen nach zu kom­men. Allfällige bezahlte Mitgliedsbeiträgen wer­den nicht zurück er­stattet. 

10. HYGIENE
Vor Beginn des Trainings sind Hände und Füsse zu waschen. Wün­schens­wert wäre es, wenn vor allem Jugendliche und Erwach­sene wäh­rend den Sommermonaten vor dem Training duschen. 

11. GESUNDHEIT
Das Mitglied verfügt beim Vertragsantritt über eine gute Ge­sund­heit. D.h., es bestehen z.B. keine Herz-Kreislauf-Krankhei­ten. Kein körperliches Gebrechen, welche die Ausübung von Karate- bzw. Fitnesstechniken mit den Armen und Beinen stark einschränken. Sowie keine Krankheiten, bei welchen für andere Mitglieder eine Ansteckungsgefahr besteht.

12. KDB-TRAININGSZUBEHÖR
Das Mitglied verpflichtet sich, das für das Training sowie für andere mit dem Trainingsangebot verbundene Aktivitäten erforderliche Trainingszubehör gemäss der aktuellen Preisliste bei der Leitung zu bestellen. Dies dient der Ver­einheitlichung der Bekleidung und der normgerechten Schutzaus­rüstung. Zu dem Trainingszubehör gehören beispielsweise An­züge, T-Shirts, Hosen, Trainingsgeräte, Schutzausrüstungen etc. 

13. KDB-PRÜFUNGSGEBÜHREN

  • Karate bis 13 Jahren, Prüfung 9. bis 2. Kyu (inkl. Abzei­chen oder Gurt) CHF. 30.-
  • Karate ab 14 Jahren, Prüfung 9. bis 2. Kyu (inkl. Abzei­chen oder Gurt) CHF. 50.-

14. SKF-VERBANDSGEBÜHREN

  • SKF/KMS-Ausweis (einmalig) CHF. 25.-
  • Lizenzmarke SKF (jährlich) CHF. 80.-
  • Lizenzmarke KMS (jährlich) CHF. 70.-

SKA/KMS-Verbandsprüfung (inkl. Diplom, exkl. Gurt, ect.):
1. Kyu- und Dan-Grad bzw. Instructorlevel gemäss Verbands-Prüfungsgebühren. 

15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Pfäffikon/ZH